Kündigungsfristrechner: fristgerecht Kündigung berechnen

Wie funktioniert die Kündigungsfrist nach § 622 BGB?

Arbeitnehmer:innen können ihr Arbeitsverhältnis grundsätzlich mit einer Frist von vier Wochen zum 15. oder zum Ende eines Kalendermonats kündigen – unabhängig von der Betriebszugehörigkeit. Für Arbeitgeber:innen gilt eine gestaffelte Frist: Je länger das Arbeitsverhältnis besteht, desto länger ist die einzuhaltende Kündigungsfrist – von einem Monat ab zwei Jahren Betriebszugehörigkeit bis zu sieben Monaten ab 20 Jahren Betriebszugehörigkeit. Maßgeblich ist stets der Zugang der Kündigung, nicht der Zeitpunkt der Unterschrift oder der Versendung.

Kündigung durch Arbeitnehmer:in

Grundfrist: 4 Wochen zum 15. oder Monatsende – unabhängig von der Betriebszugehörigkeit (§ 622 Abs. 1 BGB).
Während der Probezeit: 2 Wochen ohne festen Termin.
Diese Fristen gelten grundsätzlich immer, es sei denn, im Arbeitsvertrag oder Tarifvertrag wurde eine längere Frist wirksam vereinbart.

Kündigung durch Arbeitgebende

Grundfrist: 4 Wochen zum 15. oder Monatsende – unabhängig von der Betriebszugehörigkeit (§ 622 Abs. 1 BGB).

Während der Probezeit: 2 Wochen ohne festen Termin.
Ab zwei Jahren gestaffelte Frist nach Betriebszugehörigkeit, stets zum Monatsende (§ 622 Abs. 2 BGB): ab 2 J. = 1 Monat, ab 5 J. = 2 Monate, ab 8 J. = 3 Monate, ab 10 J. = 4 Monate, ab 12 J. = 5 Monate, ab 15 J. = 6 Monate, ab 20 J. = 7 Monate.

Tarifvertrag oder Arbeitsvertrag können längere Fristen vorsehen – prüfen Sie stets Ihren Vertrag.

Kündigungsfristrechner

Wählen Sie aus, wer kündigt und geben Sie das Eintrittsdatum sowie den Zeitpunkt vom Zugang der Kündigung ein – der Rechner ermittelt unverbindlich das frühestmögliche Ende Ihres Arbeitsverhältnisses nach § 622 BGB. Abweichende individuelle vertragliche Regelungen aus Ihrem Arbeitsvertrag oder einem anwendbaren Tarifvertrag werden nicht berücksichtigt.

Dieser Rechner bildet die gesetzlichen Mindestfristen nach § 622 BGB ab. Im Arbeits- oder Tarifvertrag können abweichende, in der Regel längere Fristen vereinbart sein – diese gehen meist der gesetzlichen Regelung vor. Das Ergebnis dient ausschließlich der ersten Orientierung, ersetzt keine individuelle Rechtsberatung und ist nicht rechtsverbindlich. Prüfen Sie insbesondere bei Erhalt einer Kündigung in jedem Fall zeitnah die 3-Wochen-Frist für eine Kündigungsschutzklage.

Häufige Fragen zur Kündigungsfrist