Abfindungsrechner: Abfindung bei Kündigung berechnen

Wie wird die Abfindung berechnet?

Ein gesetzlicher Anspruch auf eine Abfindung besteht nach einer Kündigung in der Regel nicht automatisch. Häufig ist die Abfindung das Ergebnis einer Verhandlung zwischen Arbeitnehmer:in und Unternehmen – etwa im Rahmen eines Aufhebungsvertrags oder zur Vermeidung eines langwierigen Kündigungsrechtsstreits. Zur ersten Orientierung hat sich in der Praxis die Faustformel bestehend aus
Abfindungsfaktor × Bruttomonatsgehalt × Beschäftigungsjahre
etabliert. In der Praxis bewegen sich Abfindungen je nach Verhandlungsposition bei einem Abfindungsfaktor von 0,5 bis 1,0 – d.h. bei einem halben bis ganzen Bruttomonatsgehalt pro Beschäftigungsjahr. Dieser Wert ist jedoch nur ein Ausgangspunkt. Aufgrund von individuellen Einzelfallumständen kann der Abfindungsfaktor sich erfahrungsgemäß auch im Bereich von 0,25 bis 1,5 bewegen.

Formelle Fehler der Kündigung

Fehlt die erforderliche Anhörung des Betriebsrats, wurde die Schriftform nicht eingehalten oder ist die Kündigung nicht von der richtigen Person unterschrieben, erhöht das häufig den Verhandlungsspielraum erheblich.

Besonderer Kündigungsschutz

Schwerbehinderung, Betriebsratsamt, Elternzeit oder Schwangerschaft sind ein starker Hebel in Verhandlungen um die Abfindungshöhe.

Dauer und Begründung

Wurde die Kündigungsfrist nicht eingehalten oder liegen keine ausreichenden Gründe nach dem Kündigungsschutzgesetz vor. Betriebsbedingte Kündigungen bergen häufiger rechtliche Angriffspunkte als verhaltensbedingte – etwa durch eine fehlerhafte Sozialauswahl.

Eine fundierte erste Einschätzung dieser Faktoren kann nur im persönlichen Gespräch erfolgen.

Abfindungsrechner

Geben Sie Ihr Bruttomonatsgehalt sowie den Zeitraum Ihrer Beschäftigung ein. Mit dem Abfindungsfaktor-Regler können Sie zusätzlich abbilden, wie stark Ihre individuelle Verhandlungsposition ist.

schwache Position starke Position
Diese Berechnung basiert auf der gängigen Faustformel (0,5–1,0 Bruttomonatsgehälter pro Beschäftigungsjahr) und dient ausschließlich der ersten Orientierung. Sie stellt keine Rechtsberatung dar und ist nicht rechtsverbindlich. Die tatsächliche Abfindungshöhe hängt von zahlreichen individuellen Aspekten ab und wird in der Regel zwischen Arbeitnehmer:in und Arbeitgebenden verhandelt.

Wichtiger Hinweis: Der Abfindungsrechner liefert eine unverbindliche erste Orientierung auf Basis der allgemein üblichen Faustformel. Er ersetzt keine individuelle Rechtsberatung und stellt keine Garantie für eine bestimmte Abfindungshöhe dar. Die tatsächliche Abfindungshöhe hängt von zahlreichen Einzelaspekten ab und wird in den meisten Fällen erst im Rahmen von Verhandlungen – sei es außergerichtlich oder vor dem Arbeitsgericht – vereinbart.

Häufige Fragen zur Abfindung