Abfindungsrechner: Abfindung bei Kündigung berechnen
Ermitteln Sie in wenigen Sekunden eine erste, unverbindliche Orientierung für Ihre mögliche Abfindung – kostenlos und ohne Anmeldung.
Wie wird die Abfindung berechnet?
Ein gesetzlicher Anspruch auf eine Abfindung besteht nach einer Kündigung in der Regel nicht automatisch. Häufig ist die Abfindung das Ergebnis einer Verhandlung zwischen Arbeitnehmer:in und Unternehmen – etwa im Rahmen eines Aufhebungsvertrags oder zur Vermeidung eines langwierigen Kündigungsrechtsstreits. Zur ersten Orientierung hat sich in der Praxis die Faustformel bestehend aus
Abfindungsfaktor × Bruttomonatsgehalt × Beschäftigungsjahre
etabliert. In der Praxis bewegen sich Abfindungen je nach Verhandlungsposition bei einem Abfindungsfaktor von 0,5 bis 1,0 – d.h. bei einem halben bis ganzen Bruttomonatsgehalt pro Beschäftigungsjahr. Dieser Wert ist jedoch nur ein Ausgangspunkt. Aufgrund von individuellen Einzelfallumständen kann der Abfindungsfaktor sich erfahrungsgemäß auch im Bereich von 0,25 bis 1,5 bewegen.
Formelle Fehler der Kündigung
Fehlt die erforderliche Anhörung des Betriebsrats, wurde die Schriftform nicht eingehalten oder ist die Kündigung nicht von der richtigen Person unterschrieben, erhöht das häufig den Verhandlungsspielraum erheblich.
Besonderer Kündigungsschutz
Schwerbehinderung, Betriebsratsamt, Elternzeit oder Schwangerschaft sind ein starker Hebel in Verhandlungen um die Abfindungshöhe.
Dauer und Begründung
Wurde die Kündigungsfrist nicht eingehalten oder liegen keine ausreichenden Gründe nach dem Kündigungsschutzgesetz vor. Betriebsbedingte Kündigungen bergen häufiger rechtliche Angriffspunkte als verhaltensbedingte – etwa durch eine fehlerhafte Sozialauswahl.
Eine fundierte erste Einschätzung dieser Faktoren kann nur im persönlichen Gespräch erfolgen.
Abfindungsrechner
Geben Sie Ihr Bruttomonatsgehalt sowie den Zeitraum Ihrer Beschäftigung ein. Mit dem Abfindungsfaktor-Regler können Sie zusätzlich abbilden, wie stark Ihre individuelle Verhandlungsposition ist.
Wichtiger Hinweis: Der Abfindungsrechner liefert eine unverbindliche erste Orientierung auf Basis der allgemein üblichen Faustformel. Er ersetzt keine individuelle Rechtsberatung und stellt keine Garantie für eine bestimmte Abfindungshöhe dar. Die tatsächliche Abfindungshöhe hängt von zahlreichen Einzelaspekten ab und wird in den meisten Fällen erst im Rahmen von Verhandlungen – sei es außergerichtlich oder vor dem Arbeitsgericht – vereinbart.
Häufige Fragen zur Abfindung
Ja, ein erfahrener Rechtsanwalt kann Ihre individuelle Situation prüfen und sich für eine maximale Abfindung, eine sofortige Freistellung und eine Vermeidung der Sperrzeit beim Arbeitslosengeldbezug einsetzen.
Nein. Ein Anspruch entsteht nur in bestimmten gesetzlich geregelten Fällen, etwa bei einem im Kündigungsschreiben enthaltenen Abfindungsangebot nach § 1a KSchG oder wenn dies vertraglich, tarifvertraglich oder durch eine Betriebsvereinbarung (etwa einen Sozialplan) vereinbart wurde. In den meisten Fällen ist die Abfindungszahlung Ergebnis einer Verhandlung.
Ja, eine Weiterbeschäftigung zu den bisherigen Arbeitsbedingungen. Da das Vertrauen zum Unternehmen jedoch häufig gebrochen ist, empfehle ich stattdessen häufig eine höchstmögliche Abfindung zu erwirken. Lassen Sie sich für Ihre individuelle Situation beraten!
Ja, Abfindungen unterliegen grundsätzlich der Einkommensteuer. Durch die sogenannte Fünftelregelung nach § 34 EStG kann die steuerliche Belastung jedoch oft abgemildert werden. Sozialversicherungsbeiträge fallen in der Regel nicht an, da die Abfindung als Entschädigung für den Verlust des Arbeitsplatzes gilt, nicht als Arbeitsentgelt.
Unterschreiben Sie nichts unter Zeitdruck. Ein Aufhebungsvertrag kann zu einer Sperrzeit beim Arbeitslosengeld führen, wenn er ohne wichtigen Grund unterzeichnet wird. Lassen Sie den Vertrag vorab anwaltlich prüfen.
Für eine Kündigungsschutzklage gilt eine Frist von drei Wochen ab Zugang der Kündigung. Wird diese Frist versäumt, gilt die Kündigung in aller Regel als wirksam – unabhängig davon, ob sie rechtmäßig war. Handeln Sie daher zeitnah.
Nein. Der Rechner liefert eine grobe unverbindliche Orientierung anhand einer Faustformel. Die tatsächliche Höhe hängt von Faktoren ab, die nur eine individuelle rechtliche Prüfung erfassen kann – etwa Verhandlungsgeschick, Form- und Verfahrensfehler oder besonderer Kündigungsschutz.
Ihre Kündigung im Detail prüfen lassen
Der Abfindungsrechner gibt Ihnen eine erste Zahl – doch jede Kündigung hat ihre eigenen Besonderheiten. Als Rechtsanwalt mit Schwerpunkt Arbeitsrecht in Rheinhausen im Breisgau prüfe ich Ihre Kündigung im Detail und vertrete Ihre Interessen konsequent.